Für Verpackungsmanager, Compliance-Verantwortliche, Hersteller und Markeninhaber ist das ein zentraler Meilenstein im Rahmen der EU-Verpackungsverordnung (PPWR – Verordnung (EU) 2025/40).
Wer große Verpackungsportfolios steuert, sollte jetzt handeln.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine PPWR-Konformitätserklärung?
- Zeitplan und Frist 2026
- Wer ist für die DoC verantwortlich?
- Pflichtangaben in der PPWR-DoC
- Konformitätsbewertung Schritt für Schritt
- Anforderungen an die technische Dokumentation
- Typische Compliance-Fehler
- Wie Packa bei der PPWR-DoC unterstützt
1. Was ist eine PPWR-Konformitätserklärung?
Die PPWR-Konformitätserklärung (DoC) ist eine rechtsverbindliche Erklärung, dass eine konkrete Verpackungsart die Anforderungen der Artikel 5–12 der PPWR erfüllt.
Mit der Unterschrift bestätigt Ihr Unternehmen:
- Die Einhaltung der EU-Verpackungsvorschriften
- Die Übernahme der rechtlichen Verantwortung
- Das Vorliegen vollständiger technischer Unterlagen
Die DoC ist kein internes Formular, sondern ein rechtlich relevantes Dokument, das Behörden bei Marktüberwachung oder Audits anfordern können.
Im Unterschied zur CE-Kennzeichnung:
- Gilt die DoC ausschließlich für Verpackungen
- Erfolgt die Bewertung in der Regel durch Selbstbewertung des Herstellers
- Steht die Erfüllung von Recyclingfähigkeit, Minimierung, Stoffbeschränkungen und Designvorgaben im Fokus
2. Zeitplan: Warum 2026 entscheidend ist
- 11. Februar 2025: Inkrafttreten der PPWR
- 12. August 2026: DoC verpflichtend für alle neu in Verkehr gebrachten Verpackungen
- 18 Monate Vorbereitungszeit: Für die Umsetzung im Unternehmen
Ab August 2026 dürfen Verpackungen ohne gültige DoC nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden.
Bei umfangreichen Portfolios bedeutet das: Für jede eigenständige Verpackungsart ist eine separate Erklärung erforderlich.
3. Wer muss die PPWR-Konformitätserklärung erstellen?
Hersteller
Hersteller, einschließlich Konverter und Private-Label-Produzenten – müssen:
- Die Konformitätsbewertung durchführen
- Die DoC erstellen und unterzeichnen
- Technische Unterlagen vorhalten
- Die Konformität vor dem Inverkehrbringen sicherstellen
Importeure und Händler
Sie sind verpflichtet zu prüfen, ob eine gültige DoC und die zugehörige Dokumentation vorliegen.
Markeninhaber und Händler
Sie müssen sicherstellen, dass für ihr gesamtes Verpackungsportfolio gültige DoCs existieren und im Prüfungsfall vorgelegt werden können.
Wichtig: Die PPWR gilt unabhängig von der Unternehmensgröße, es gibt keine pauschalen Ausnahmen.
4. Pflichtangaben in einer PPWR-DoC
Gemäß Anhang VIII der PPWR muss jede Konformitätserklärung bestimmte Angaben enthalten:
- Eindeutige Identifikationsnummer
- Vollständige Herstellerangaben
- Klare Identifikation der Verpackungsart
- Formelle Konformitätserklärung mit Bezug auf Artikel 5–12
- Verweis auf die technische Dokumentation
- Angabe angewandter Normen und Bewertungsmethoden
- Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person (Name, Funktion, Datum)
Unterschiedliche Varianten (Material, Größe, Designänderungen) benötigen in der Regel jeweils eine eigene DoC.
Typische Fehler sind ungenaue Produktbezeichnungen, fehlende Lieferantendaten oder mangelhafte Versionskontrolle.
5. Konformitätsbewertung: Schritt für Schritt
Vor Ausstellung der DoC ist eine dokumentierte Konformitätsbewertung erforderlich.
Schritt 1: Vollständige Verpackungsinventur
Erfassen Sie Verkaufs-, Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen.
Schritt 2: Materialdaten einholen
Fordern Sie detaillierte Zusammensetzungen von Lieferanten an, inklusive Beschichtungen, Klebstoffe und Additive.
Schritt 3: Stoffrechtliche Prüfung
Überprüfen Sie Grenzwerte für Schwermetalle und verbotene Stoffe.
Schritt 4: Bewertung der Recyclingfähigkeit
Nutzen Sie anerkannte Methoden im Einklang mit den PPWR-Vorgaben.
Schritt 5: Prüfung von Minimierung und Design
Kontrollieren Sie Gewichtsoptimierung, Wiederverwendbarkeit (falls relevant) sowie die 40%-Leerraumvorgabe für E-Commerce-Verpackungen.
Schritt 6: Technische Dokumentation erstellen
Bündeln Sie Materialdaten, Prüfberichte, Lieferantenerklärungen und Nachweise zur Rückverfolgbarkeit.
Schritt 7: Interne Freigabe und Unterzeichnung
Recht, Qualität und Technik sollten die Unterlagen prüfen, bevor die DoC final unterzeichnet wird.
6. Anforderungen an die technische Dokumentation
Eine DoC ist nur gültig, wenn sie durch vollständige technische Unterlagen gestützt wird.
Behörden müssen nachvollziehen können:
- Materialzusammensetzung
- Lieferantenerklärungen
- Prüf- und Analyseberichte
- Recyclingbewertungen
- Designnachweise
- Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette
Aufbewahrungsfristen
- 5 Jahre bei Einwegverpackungen
- 10 Jahre bei Mehrwegverpackungen
Bei großen Portfolios ist eine manuelle Verwaltung kaum praktikabel.
7. Typische Stolpersteine in der Praxis
Viele Unternehmen unterschätzen den Aufwand.
Häufige Probleme sind:
- Unvollständige Verpackungslisten
- Fehlende oder unzureichende Lieferantendaten
- Allgemeine, nicht prüffähige technische Unterlagen
- Keine strukturierte Versionskontrolle
- Mangelnde Vorbereitung auf Behördenanfragen
Ohne systematische Prozesse wird die Erstellung zahlreicher DoCs bis 2026 schnell zur Herausforderung.
8. Wie Packa die PPWR-Konformitätserklärung vereinfacht
Die manuelle Erstellung und Verwaltung von PPWR-Konformitätserklärungen ist zeitintensiv und fehleranfällig – insbesondere bei großen Verpackungsportfolios.
Packa als Packaging-Management-Software bündelt Verpackungsdaten, technische Dokumentation und Compliance-Workflows in einer zentralen digitalen Plattform.
Mit Packa können Sie:
- Ihr gesamtes Verpackungsportfolio strukturiert erfassen
- Lieferantendaten standardisiert sammeln
- Technische Dokumente versioniert speichern
- Verpackungsartikel direkt mit ihren DoCs verknüpfen
- Konformitätsprüfungen systematisch steuern
- Auditfähige Dokumentation jederzeit abrufen
Statt verstreuter Excel-Listen und E-Mail-Ketten erhalten Verpackungsmanager eine zentrale Datenbasis für PPWR-Compliance.